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Ritter Bildungs- und Digitalberatung
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Entwurf, noch nicht anwaltlich geprüft.
Diese AGB sind ein juristisch fundierter Erstentwurf, der vor Live-Schaltung durch eine Schweizer Anwaltskanzlei mit DACH-Erfahrung gegengelesen werden muss. Bis zur Freigabe gelten für Bestandsmandate die jeweils individuell vereinbarten Bedingungen. Stand des Entwurfs: 08.05.2026.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 1.0

Stand: 08.05.2026 · Geltungsbereich: ritterconsult.ch, studienfluesterer.com, alpboost.ch

§ 1 Geltungsbereich, Begriffe, Vorrang von Individualabreden

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Ritter Bildungs- und Digitalberatung (Inhaber: Lars Arnold Ritter, J. Schmidheinystrasse 24, 9436 Balgach, Schweiz; nachfolgend „Anbieter") und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde") über die in § 3 genannten Leistungen. Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertrag über die Webseiten ritterconsult.ch, studienfluesterer.com oder alpboost.ch oder über andere Kanäle (E-Mail, WhatsApp, persönlich) angebahnt wurde. Sämtliche genannten Webseiten gehören zur Dachfirma Ritter Bildungs- und Digitalberatung.

(2) Die AGB gelten für Unternehmenskunden im Sinne von Art. 2 Abs. 1 OR (B2B) sowie für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Wohnsitz im DACH-Raum (B2C). Für Verbraucher gelten zusätzlich die Sonderregelungen in § 19; gesetzlich zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des jeweiligen Wohnsitzstaates bleiben unberührt.

(3) Nicht erfasst von diesen AGB sind:

  • die Vermittlung Studierender an Hochschulen (Mäklertätigkeit nach Art. 412 ff. OR im Rahmen des Projekts Studienflüsterer), die ausschliesslich auf Grundlage der Vereinbarungen zwischen Anbieter und Hochschule erbracht wird,
  • Lehraufträge an Hochschulen, die über individuelle Hochschulverträge geregelt werden,
  • das Gemeinschaftsprojekt Fernstudium Talk (50/50-Kooperation mit der FS Direkt GmbH, Greven, Deutschland), für das eigene Vereinbarungen zwischen den Kooperationspartnern und den jeweiligen Vertragspartnern gelten.

(4) Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen AGB widersprechen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(5) Individuell ausgehandelte Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde (z. B. Offerte, Auftragsbestätigung, Rahmenvertrag) gehen diesen AGB nach Art. 18 OR vor.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters (Offerten) sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme der Offerte durch den Kunden (Textform genügt; E-Mail ausreichend) und Bestätigung durch den Anbieter zustande.

(2) Die Einbeziehung dieser AGB erfolgt durch Verweis in der Offerte oder Auftragsbestätigung auf ritterconsult.ch/agb/. Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde, von den AGB Kenntnis genommen zu haben und sie zu akzeptieren (Globalübernahme nach BGE 138 III 411).

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung in Textform.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Anbieter erbringt Leistungen aus den folgenden Bereichen:

  • Beratung: Strategie, Konzeption, Sparring im Bereich Bildung und digitales Marketing (siehe § 4),
  • Werkleistungen / Content-Produktion: Reels, Videos, Texte, Grafiken, Webseiten, Workshops, Tagestrainings sowie vergleichbare Werke mit klar abgegrenztem Liefergegenstand (siehe § 5),
  • Marketing-Retainer: laufende, periodische Marketing-Leistungen mit Mindestlaufzeit (siehe § 6),
  • Wiederverkauf: Bezug und Weiterveräusserung von Drittprodukten (z. B. Druckerzeugnisse) auf eigene Rechnung des Anbieters (siehe § 7).

(2) Der konkrete Leistungsumfang im Einzelfall ergibt sich aus der Offerte oder Auftragsbestätigung.

§ 4 Beratungsleistungen (Auftrag)

(1) Beratungsleistungen werden als Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. OR erbracht. Geschuldet ist die sorgfältige Bemühung, kein Erfolg.

(2) Ein einmaliges, unverbindliches Erstgespräch (in der Regel bis zu 30 Minuten) ist kostenlos und dient ausschliesslich der Sondierung. Diese AGB werden auf das Erstgespräch nicht angewendet; ein Vertragsverhältnis kommt erst mit dem ersten kostenpflichtigen Termin zustande.

(3) Bezahlte Beratungsleistungen werden in Mindesteinheiten von 30 Minuten abgerechnet; jede weitere angefangene 30-Minuten-Einheit wird voll verrechnet. Konkrete Stundensätze und allfällige Pauschalen sind der jeweiligen Offerte zu entnehmen. Für Direktbuchungen über die Online-Terminbuchung des Anbieters gelten die dort ausgewiesenen Pauschalen pro Slot.

(4) Stornofrist für Beratungstermine: Bei Beratungsterminen mit verbindlich vereinbartem Zeitfenster gilt eine Stornofrist von 24 Stunden vor Termin. Wird ein Termin später als 24 Stunden vorher abgesagt, verschoben oder findet ohne Absage nicht statt, wird 50 % des vereinbarten Termin-Honorars in Rechnung gestellt. Eine Verschiebung aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, ist kostenfrei.

(5) Soweit eine Beratungsleistung als klar abgegrenztes Werk vereinbart ist (z. B. ein definiertes Strategie- oder Konzept-Dokument mit festem Lieferumfang), gelten die Regelungen für Werkleistungen nach § 5; Art. 404 OR findet auf solche Leistungen keine Anwendung.

§ 5 Werkleistungen / Content-Produktion (Werkvertrag)

(1) Die Erstellung digitaler Werke (Reels, Videos, Texte, Grafiken, Webseiten und Vergleichbares) sowie die Durchführung von Workshops und Tagestrainings mit klar abgegrenztem Liefergegenstand (z. B. Workshop-Protokoll, Strategiedokument, Ergebnis-Slides) erfolgen als Werkvertrag im Sinne von Art. 363 ff. OR. Geschuldet ist die Herstellung des vereinbarten Werks gemäss Offerte.

(2) Im Pauschalpreis sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst eine zusammenhängende Rückmeldung des Kunden mit Änderungswünschen sowie deren Umsetzung. Weitere Korrekturschleifen sowie konzeptionelle Änderungen, die über den ursprünglichen Briefing-Umfang hinausgehen, werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz vergütet.

(3) Sofern für die Werkerstellung Stock-Material (Bilder, Musik, Schriftarten, Footage) verwendet wird, sorgt der Anbieter für die Lizenzierung im erforderlichen Umfang. Der Kunde erhält das Werk mit den im Rahmen der jeweiligen Stock-Lizenz zulässigen Nutzungsrechten weitergegeben (vgl. § 13).

(4) Die Abnahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung des Kunden in Textform. Wird das Werk vom Kunden in Gebrauch genommen oder rügt der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich konkrete Mängel, gilt das Werk als abgenommen.

(5) Vorzeitige Beendigung durch den Kunden: Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung des Werks, wird die bis zum Beendigungszeitpunkt geleistete Arbeit anteilig vom vereinbarten Pauschalpreis verrechnet (Fertigstellungsgrad in Prozent), zuzüglich einer Stornogebühr in Höhe von 20 % des nicht ausgeführten Restbetrags. Eine bereits geleistete Anzahlung (§ 10 Abs. 1) wird auf die Forderung des Anbieters angerechnet; sie verfällt zugunsten des Anbieters, soweit sie diese Forderung nicht übersteigt. Bei vorzeitiger Beendigung aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat (insbesondere wesentliche Vertragsverletzung), entfällt die Stornogebühr und die Anzahlung wird, soweit sie nicht durch tatsächlich geleistete Arbeit verbraucht ist, zurückerstattet.

(6) Webseiten-Erstellung: Bei der Erstellung von Webseiten umfasst der Auftrag die Werkerstellung gemäss Offerte. Hosting, Wartung, Updates, Backups und Sicherheitsaktualisierungen sind nicht im Auftragsumfang inkludiert und obliegen nach Übergabe der Webseite ausschliesslich dem Kunden, sofern nicht eine separate Wartungsvereinbarung getroffen wird.

§ 6 Marketing-Retainer

(1) Marketing-Retainer sind Vereinbarungen über laufende, periodische Marketing-Leistungen (z. B. fortlaufende Reels-Produktion, Social-Media-Betreuung). Die Mindestlaufzeit beträgt drei (3) Monate, beginnend mit dem im Vertrag genannten Startdatum.

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Retainer automatisch auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können den Retainer mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende in Textform (E-Mail genügt) ordentlich kündigen.

(3) Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei nachhaltiger, schwerwiegender Verletzung von Vertragspflichten durch die andere Partei.

(4) Bereits geleistete Arbeit ist bis zum Ende der Vertragslaufzeit unabhängig von der Kündigung zu vergüten.

(5) Pausierung: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Retainer auf Antrag des Kunden und mit Zustimmung des Anbieters für maximal zwei (2) Monate pro Vertragsjahr pausiert werden. Während der Pausierung ist eine Stand-by-Gebühr in Höhe von 30 % des regulären monatlichen Retainer-Honorars geschuldet; mit dieser Gebühr reserviert der Anbieter die zugesagte Kapazität. Vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine Pausierung ausgeschlossen.

§ 7 Wiederverkauf von Drittprodukten

(1) Bezieht der Anbieter im Rahmen eines Auftrags physische oder digitale Drittprodukte (z. B. Druckerzeugnisse über Vistaprint oder vergleichbare Anbieter) und veräussert diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Kunden weiter, gelten ergänzend die Bestimmungen über den Kauf nach Art. 184 ff. OR.

(2) Der Anbieter übernimmt im Verhältnis zum Kunden die Mängelhaftung wie ein Händler. Bei Mängeln am gelieferten Drittprodukt (z. B. Druckfehler, Materialfehler) wird der Anbieter den Mangel auf eigene Kosten durch Nachlieferung oder Ersatzlieferung beheben oder, falls dies nicht möglich oder unverhältnismässig wäre, dem Kunden den Kaufpreis erstatten. Allfällige zusätzliche Garantien des Drittherstellers gelten parallel.

(3) Liefer- und Produktionstermine im Reseller-Geschäft sind unverbindlich, da der Anbieter nicht produzierende Stelle ist. Verbindliche Termine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zusage.

(4) Sichtbare Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Empfang in Textform anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrügefristen.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Briefings, Materialien (Logos, Schriftarten, Bilder, Texte) und Zugriffe (z. B. auf Social-Media-Konten, CMS, Hosting) rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Der Kunde sichert zu, dass die übergebenen Materialien frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt, und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen, frei.

(3) Verzögerungen aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitwirkung verlängern verbindliche Termine entsprechend; eine durch die Verzögerung verursachte Mehrarbeit wird nach Aufwand vergütet.

§ 9 Vergütung, Auslagen, Spesen

(1) Sämtliche Beträge in Offerten und Rechnungen verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, in Schweizer Franken (CHF) netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Rechnungsstellung in Euro (EUR) gelten die Beträge ebenfalls netto zuzüglich der jeweils anwendbaren Umsatzsteuer.

(2) Reisespesen werden, soweit nicht im Pauschalpreis enthalten, mit CHF 0.70 pro Kilometer (Pkw) bzw. den effektiv aufgewendeten Kosten für öffentliche Verkehrsmittel verrechnet. Mehrtägige Auswärts­einsätze werden nach Vereinbarung pauschaliert.

(3) Auslagen für Drittleistungen, die im Rahmen eines Auftrags zwingend anfallen (z. B. Stock-Lizenzen, Domain-Registrierungen, Tool-Lizenzen, Druckkosten), werden zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet. Belege werden auf Anfrage offengelegt.

§ 10 Zahlungsbedingungen, Verzug

(1) Bei Werkverträgen mit einem Auftragsvolumen ab CHF 1'500 ist eine Anzahlung von 40 % des Auftragspreises mit Auftragsbestätigung fällig; die Schlussrechnung erfolgt nach Abnahme. Bei Beratungsmandaten und Retainer-Verträgen wird monatlich nachschüssig abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart. Bei Direktbuchungen über die Online-Terminbuchung wird das Honorar bei Buchung im Voraus über den dort eingebundenen Zahlungsanbieter (z. B. PayPal) abgerechnet; die nachfolgenden Bestimmungen zu Zahlungsfrist, Verzug und Mahnverfahren finden auf solche Buchungen keine Anwendung.

(2) Rechnungen sind, soweit nicht anders ausgewiesen, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. (Art. 104 Abs. 1 OR) zu verlangen. Bei Geschäften mit Verbrauchern aus Deutschland und Österreich gelten die jeweils zwingenden gesetzlichen Verzugszinssätze, sofern diese für den Kunden günstiger sind.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzustellen, ohne dass dies einen Vertragsbruch darstellt. Verbindliche Termine verschieben sich entsprechend.

(5) Mahnverfahren: Bei Zahlungsverzug erhält der Kunde eine erste Mahnung kostenlos mit einer Nachfrist von 14 Tagen. Bleibt die Forderung weiterhin offen, wird mit der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 30 erhoben. Bleibt die Forderung weitere 14 Tage offen, behält sich der Anbieter die Übergabe an ein Inkassobüro vor; die dabei entstehenden zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des säumigen Kunden.

§ 11 Termine, Liefer- und Leistungszeit

(1) Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie in Offerte oder Auftragsbestätigung ausdrücklich als „verbindlich" gekennzeichnet sind. Im Übrigen handelt es sich um Richtwerte.

(2) Verbindliche Termine verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Kunde mit Mitwirkungshandlungen (§ 8), Anzahlungen (§ 10) oder Freigaben in Verzug ist, sowie um Verzögerungen infolge höherer Gewalt (§ 18).

§ 12 Subunternehmer, Drittleistungen, Auslandsbezug

(1) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen geeignete Subunternehmer einzusetzen. Die Letztverantwortung gegenüber dem Kunden bleibt beim Anbieter.

(2) Bei der Content-Produktion können Teilleistungen durch Subunternehmer im In- und Ausland erbracht werden. Personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Mitarbeitenden werden grundsätzlich nicht an Subunternehmer weitergegeben. Soweit dies in Ausnahmefällen für die Auftragserfüllung erforderlich ist, schliesst der Anbieter mit dem jeweiligen Subunternehmer eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäss Art. 28 DSGVO ab; bei Datentransfers in Staaten ausserhalb des EWR werden zusätzlich geeignete Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln gemäss Art. 46 DSGVO, Schweizer revDSG-Anforderungen) vereinbart.

(3) Auf Verlangen informiert der Anbieter den Kunden über die im Einzelfall eingesetzten Subunternehmer.

§ 13 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche vom Anbieter erstellten Werke (Konzepte, Strategiepapiere, Reels, Videos, Texte, Grafiken, Webseiten) unterliegen dem schweizerischen Urheberrecht (URG). Die Urheberrechte verbleiben beim Anbieter, soweit kein Übergang gesetzlich zwingend vorgesehen oder vertraglich vereinbart ist.

(2) Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Kunde ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich, örtlich und inhaltlich auf den vereinbarten Verwendungszweck beschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Werken. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Anbieter.

(3) Eine Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte, eine Bearbeitung, Umgestaltung oder Verwendung ausserhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters und kann zusätzlich vergütungspflichtig sein.

(4) Stock-Material (Bilder, Musik, Footage) wird mit den Lizenzbedingungen des jeweiligen Stock-Anbieters weitergegeben. Eine über diese Lizenzbedingungen hinausgehende Nutzung ist nicht gestattet.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen als Referenzarbeit in Portfolio, Webseite, Social-Media-Profilen und Pitch-Unterlagen zu nennen und abzubilden, einschliesslich der Nennung des Kundennamens und Logos. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen; bei Widerspruch wird die Referenz innerhalb angemessener Frist entfernt. Bereits erstellte Referenzdarstellungen in Druckwerken oder externen Veröffentlichungen sind vom Widerspruch nicht erfasst.

(6) Nennung des Anbieters durch den Kunden: Eine Nennung des Anbieters, seiner Projekte (insbesondere Studienflüsterer, Alpboost) oder die Verwendung seiner Logos und Marken durch den Kunden in eigenen Marketing-Materialien, auf der Webseite, in sozialen Medien oder in werblichen Kontexten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters in Textform gestattet. Eine sachliche, faktenbasierte Erwähnung im Rahmen ordnungsgemässer Quellenangabe (z. B. wissenschaftliche Arbeiten, Presseberichte) bleibt davon unberührt.

§ 14 Mängel und Gewährleistung

(1) Bei Werkleistungen richtet sich die Mängelhaftung nach den Bestimmungen über den Werkvertrag (Art. 367-371 OR). Offensichtliche Mängel sind nach Abnahme unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, in Textform zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

(2) Bei berechtigter Mängelrüge hat der Anbieter das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung trotz zwei Versuchen fehl oder ist sie unmöglich, kann der Kunde nach seiner Wahl die Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrags) oder eine Minderung des Werkpreises verlangen.

(3) Im Reseller-Geschäft (§ 7) gilt zusätzlich Abs. 2 dieser Bestimmung; der Anbieter wird Mängel an Drittprodukten durch Nachlieferung beheben.

(4) Mängel sind ausgeschlossen, wenn sie auf einer vom Kunden gelieferten oder freigegebenen Vorlage beruhen, die der Kunde trotz Hinweises des Anbieters auf einen erkennbaren Fehler nicht angepasst hat.

§ 15 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produktehaftpflichtgesetz und nach zwingendem Verbraucherrecht).

(2) Im Übrigen haftet der Anbieter, soweit gesetzlich zulässig, nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung des Anbieters ist, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht, der Höhe nach beschränkt auf den Auftragswert der konkret betroffenen Leistung; bei Retainer-Verträgen auf das vom Kunden im jeweils vorangegangenen 12-Monats-Zeitraum tatsächlich gezahlte Honorar; in jedem Fall jedoch auf maximal CHF 50'000 pro Schadenfall und CHF 100'000 pro Vertragsverhältnis. Diese Beschränkung wird ausdrücklich hervorgehoben, um den Anforderungen der Ungewöhnlichkeitsregel zu genügen.

(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Werbeerfolge sowie für Datenverlust ist gegenüber Unternehmenskunden ausgeschlossen, soweit dies nicht in Widerspruch zu Abs. 1 steht.

(5) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte oder Plattform-Entscheidungen Dritter (z. B. Sperrung, Reichweitenreduktion, Algorithmus-Änderungen bei Social-Media-Anbietern).

(6) Gegenüber Verbrauchern gelten die Beschränkungen nur, soweit sie mit zwingendem Verbraucherrecht des jeweiligen Wohnsitzstaates vereinbar sind (siehe § 19).

(7) Marketing- und Kommunikationsleistungen: Der Anbieter erbringt Marketing- und Kommunikationsleistungen mit der Sorgfalt eines Fachkundigen. Konkrete Reichweiten, Conversions, Lead-Zahlen, Suchmaschinen-Rankings oder vergleichbare Plattform-Ergebnisse sind kein zugesicherter Erfolg, sondern hängen massgeblich von Algorithmen, Zielgruppen-Verhalten, saisonalen Faktoren und weiteren, vom Anbieter nicht beeinflussbaren Variablen ab. Eine Erfolgsgarantie wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht in einer schriftlichen Einzelvereinbarung etwas anderes vereinbart wird.

§ 16 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten geschäftlichen, technischen oder personenbezogenen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für Zwecke des Vertragsverhältnisses zu verwenden.

(2) Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertrags und für drei (3) Jahre nach Vertragsende.

(3) Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, der empfangenden Partei vor Vertragsschluss bereits bekannt waren oder rechtmässig von Dritten erlangt wurden, sowie nicht, soweit eine Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist.

§ 17 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschliesslich im Rahmen der jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG) und, soweit anwendbar, der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Newsletter-Versand mit Kundenliste, Werbekampagnen mit personalisierten Listen), schliessen die Parteien eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung im Sinne von Art. 28 DSGVO bzw. Art. 9 revDSG.

(3) Bestandskundenwerbung: Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden im Anschluss an eine Buchung, ein Beratungsmandat oder einen anderen Vertrag im Anwendungsbereich dieser AGB per E-Mail Informationen zu eigenen ähnlichen Leistungen (insbesondere Tipps und Hinweise zu Studium, Anrechnung, Karriere und Marketing) zukommen zu lassen. Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 3 UWG (Deutschland), § 107 Abs. 3 TKG (Österreich) bzw. Art. 3 lit. o UWG (Schweiz). Der Kunde wird bei der Erhebung der E-Mail-Adresse und in jeder Werbe-E-Mail auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen; der Widerspruch ist jederzeit formlos möglich, über den Abmelde-Link in jeder Folge-E-Mail.

§ 18 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nicht- oder Schlechterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit dies auf höherer Gewalt beruht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, längere und grossräumige Internet- oder Stromausfälle sowie vergleichbare, nicht beherrschbare Ereignisse.

(2) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer informieren. Verbindliche Termine verlängern sich um die Dauer der Behinderung.

(3) Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Kalendertage, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag in Bezug auf die betroffenen Leistungen ohne Schadenersatzpflicht in Textform zu kündigen.

§ 19 Sonderregelungen für Verbraucher (B2C)

Die folgenden Regelungen gelten zusätzlich zu den vorstehenden Bestimmungen, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne von Art. 32a OR (CH), § 13 BGB (DE) oder § 1 KSchG (AT) ist.

(a) Vorrang zwingenden Verbraucherrechts

Die in § 21 vereinbarte Rechtswahl auf schweizerisches Recht lässt Schutzbestimmungen unberührt, die nach dem Recht des Wohnsitzstaates des Verbrauchers zwingend sind und dem Verbraucher nicht durch Vereinbarung entzogen werden können (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO). Insbesondere bleiben die Vorschriften der §§ 305-310 BGB (AGB-Inhaltskontrolle) sowie § 6 KSchG für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland bzw. Österreich anwendbar.

(b) Widerrufsrecht für Verbraucher aus Deutschland und Österreich

Verbrauchern mit Wohnsitz in Deutschland und Österreich, die einen Vertrag im Fernabsatz abschliessen, steht das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g i. V. m. § 355 BGB (DE) bzw. § 5e ff. KSchG (AT) zu.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Ritter Bildungs- und Digitalberatung, J. Schmidheinystrasse 24, 9436 Balgach, Schweiz, E-Mail: beratung(at)ritterconsult.ch) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnt, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Anbieter mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und Sie zugleich Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).

(c) Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr erreichen. Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 20 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, undurchsetzbar oder lückenhaft sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Auf sämtliche Verträge zwischen Anbieter und Kunde sowie auf diese AGB findet ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Bei Verbrauchern bleiben Schutzbestimmungen ihres Wohnsitzstaates nach Art. 6 Rom-I-VO unberührt (siehe § 19).

(2) Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, auf die diese AGB anwendbar sind, ist, soweit zulässig, Balgach, Kanton St. Gallen. Der Anbieter behält sich vor, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Für Verbraucher gelten die zwingenden Gerichtsstandregelungen ihres Wohnsitzstaates; insbesondere können Verbraucher den Anbieter wahlweise auch an ihrem Wohnsitzgericht verklagen.


Stand: 08.05.2026 · Version 1.0 · Eine eingefrorene Fassung dieser Version findest du unter /agb/archiv/2026-05/. Frühere Fassungen werden bei Aktualisierung im Archiv hinterlegt.

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